ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON EVER ELETTRONICA

  1. ANGEBOT UND ANNAHME. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen stellen das Angebot des Verkäufers an den Käufer und die Annahme durch den Käufer dar, so dass ein sich daraus ergebender Verkauf ausdrücklich auf die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen des Verkäufers beschränkt ist. Die Einwände des Käufers, gegen die Geschäftsbedingungen des Verkäufers, müssen ausdrücklich angegeben und dem Verkäufer in einem, von den Bestellungen des Käufers, getrennten schriftlichen Dokument, zur Kenntnis gebracht werden. Solche Einwände oder die Aufnahme zusätzlicher Bedingungen durch den Käufer in eine Bestellung, stellen eine Nichtannahme dieser Bedingungen dar, entbinden den Verkäufer von jeglicher Verpflichtung oder Haftung aus diesen Bedingungen und stellen einen Vorschlag für neue Bedingungen dar, die vom Verkäufer als Widerspruchsgegenstand definiert werden, wenn nicht ausdrücklich in schriftlicher Form von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers akzeptiert. Die Bestätigung, der vom Verkäufer unterzeichneten und dem Käufer zurückgesandte Bestellung, stellt weder eine Annahme einer zusätzlichen oder abweichenden Bedingung als der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Bedingungen dar. 2.
  2. PREISE verstehen sich in €. Diese und die Vorgesehenen Rabatte können ohne vorherige Ankündigung, Schwankungen Unterliegen und dienen einzig als allgemeine Informationsgrundlage und sind keine bindenden Verkaufsangebote seitens EVER Elettronica
  3. TRASNPORT. Die Lieferbedingungen des Verkäufers sind EXW Incoterms 2010. (Insbesondere Transportschäden sind vom Käufer beim Kurier eingefordert werden)
  4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Vorkasse per Überweisung (Nicht-EU-Unternehmen mit einem Zuschlag von 50€)
  5. MINDESTUMSATZ: € 150,00.
  6. VERSPÄTUNGEN: EVER ELETTRONICA haftet nicht für Versäumnisse, Schäden oder Verzögerungen bei der Erfüllung von Aufträgen, die durch Bedingungen verursacht werden, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt: Gewaltakte, Streik, Aussperrung, Boykott oder andere Arbeitsprobleme, Krieg, Aufruhr, Überschwemmung, behördliche Vorschriften oder Verzögerungen der Vorlieferanten von Rohmaterial vom Verkäufer, aufgrund einer der Vorher zitierten Klauseln
  7. RAHMENAUFTRÄGE UND DEREN EINTEILUNG. Liefereinteilungen für Produkte der folgenden 90 Tage, können nicht verschoben werden. Liefereinteilungen für Produkte, über die 90 Tage hinaus, können ohne Vertragsstrafe neu eingeteilt werden.
  8. AUFLÖSUNG: Der Käufer kann jederzeit bevor die Ware ausgeliefert wird, mit schriftlicher Vorankündigung, ganz oder Teilweise von der Bestellung zurücktreten. Der Käufer TRÄGT alle entstandenen Kosten die dem Verkäufer, von der Bestellung bis zum Eintreffen der schriftlichen Stornierung, entstanden sind. Die Stornokosten können bis 100% des Warenwerts betragen.
  9. PRODUKTGARANTIE UND HAFTUNGSBESBHRÄNKUNG. Die Produkte werden vom Verkäufer für drei Jahre ab Datum der Lieferrechnung Garantiert. Der Verkäufer garantiert dem ursprünglichen Käufer (dem Kunden), dass seine Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und gemäß der vom Verkäufer schriftlich akzeptierten Kundenspezifikation ausgeführt werden. In keinem Fall übernimmt der Verkäufer jedoch die Verantwortung, wenn die Produkte unsachgemäß gelagert, installiert, verwendet oder gewartet worden sind. Oder wenn der Kunde, nicht Autorisierte Änderungen, Anpassungen und / oder Reparaturen vorgenommen hat. Die Verpflichtung des Verkäufers, folglich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch (nach seinem Ermessen) eines Produktes, oder einen Teil davon beschränkt, die nach Ermessen des Verkäufers Fehlerhaft, Aufgrund von Material oder Verarbeitung, gemäß der vom Verkäufer angegebenen Garantie befunden werden. Vorausgesetzt die Schriftliche Reklamation der Mängel wird dem Verkäufer innerhalb von 3 Jahren, ab Datum an dem die Seriennummer des Produkts vergeben wurde und innerhalb zehn Tagen, an dem der Mangel zum ersten Mal festgestellt wurde, zugestellt. Als Mangelhaft deklarierte Produkte, müssen mit Transport zu Lasten des Kunden und schriftlicher Angabe des Mangels, an den Verkäufer geschickt werden. Vom Verkäufer akzeptierte Mängelnachweise, müssen so erbracht werden, das ersichtlich ist, das geltend gemachte Mängel nicht durch unsachgemäße Anwendung, Missachtung oder Vernachlässigung dritter, als den Verkäufer verursacht wurden.

EVER ELETTRONICA garantiert ferner, dass alle Software-Programme Zur Motion Steuerung des Verkäufers (Programm (i)”), nach Auslieferung, den im Spezifikationshandbuch des Verkäufers angegebenen Spezifikationen entsprechen. Der Kunde erkennt jedoch an, das diese Programme so Komplex sind, in so vielen Unterschiedlichen Geräten/Maschinen und Betriebsumgebungen eingesetzt werden, das dem Verkäufer unbekannte Mängel, erst nachdem die Programme vom Kunden verwendet werden, entdeckt werden können. Der Kunde erklärt sich damit Einverstanden, soweit Einzige Verantwortung des Verkäufers und Einzige Abhilfe des Kunden, Der Verkäufer alle dokumentierten Programmfehler korrigiert, um das Spezifikationshandbuch des Kunden einzuhalten.

EVER ELETTRONICA GARANTIERT DIE ERGEBNISSE JEGLICHER KORREKTUR NICHT SEPARAT. AUCH GARANTIERT EVER NICHT DAFÜR DAS ALLE MÄNGEL ODER FEHLER KORRIGIERT WERDEN ODER DAS IN PROGRAMMEN ENTHALTENE FUNKTIONEN, ALLE KUNDENANFORDERUNGE ERFÜLLEN ODER IN ALLEN VOM KUNDEN AUSGEWÄHLTEN KOMBINATIONEN FUNKTIONIERT

Diese Garantie für Programme, setzt die Ordnungsgemäße Nutzung der Programme voraus und gilt nicht für Mängel oder Ausfälle welche durch: (i) Unfall, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung; (ii) Fehlfunktion der Kundenausrüstung; (iii)Verwendung von Software und Hardware welche nicht von EVER Elettronica geliefert wurden; (iv) Unübliche, durch Kundenausrüstung verursachte Beanspruchung, (v) Jede andere Partei, außer dem Verkäufer, welche Dienste der Programme ändert, anpasst, repariert, hinzufügt, löscht oder bereitstellt, hervorgerufen wurden. Die Programm Garantie gilt für einen Zeitraum von 90 Tagen, ab Datum an dem der Verkäufer, dem Käufer die Programme ausliefert.

DIE OBEN GENANNTEN GARATIEN ERSETZEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN (MIT AUSNAHME DER IM TITEL ANGEGEBENEN), EINSCHLIESSLICH UND AUSNAHMSLOS JEGLICHE GARANTIE FÜR DIE MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR JEGLICHEN BESTIMMTEN ZWECK UND ERSETZEN JEGLICHE ANDERE VERPFLICHTUNG ODER VERANTWORTUNG SEITENS EVER ELETTRONICA.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VON EVER ELETTRONICA – HERBEIGEFÜHRT VONJEGLICHER URSACHE, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNUG,VERTRAGSVERLETZUNG, NACHLÄSSIGKEIT, GEWÄHRLEISTUNGSGARANTIE,VERLETZUNG VON URHEBERRECHTEN ODER COPYRIGHT, ÜBERSCHREITETNICHT DEN ANGEGEBENEN WARENWERT DER PRODUKTE ODER PROGRAMMEDIE GEGENSTAND DER RAKLAMATION SIND. IN KEINEM FALL HAFTET EVERELETTRONICA IM RAHMEN DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ANDERWEITIG,AUCH WENN EVER ELETTRONICA AUF DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN, FÜRSONDERSCHÄDEN, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH UNDOHNE EINSCHRÄNKUNG FÜR SCHÄDEN ODER VERLUSTE DIE AUS DERUNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER PRODUKTE ODER PROGRAMMEENTSTEHEN, ERHÖHTE BETRIEBSKOSTEN DIE AUS DEM VERLUST VONPRODUKTEN ODER PROGRAMMEN. VERLUST VON VORAUSSICHTLICHENGEWINNEN ODER ANDEREN BESONDEREN NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, OBÄHNLICH ODER UNTERSCHIEDLICH, JEGLICHER NATUR DIE AUS DEM KAUF, DERINSTALLATION, DER ENTFERNUNG, DER REPARATUR, DEM BETRIEB, DERVERWENDUNG ODER DER ENTSORGUNG DER PROGRAMME ENTSTEHEN, ODERJEGLICHER ANDEREN URSACHE, EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT.

Oben aufgeführtes gilt auch für Produkte, Programme oder Teile davon, die im Rahmendieser Garantie, gemäß den Garantiebedingungen des Verkäufers repariert oder ersetztwurden. Keine Person, einschließlich eines Vertreters des Verkäufers, ist berechtigt imNamen des Verkäufers, Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf vomVerkäufer hergestellte Produkte oder Programme abzugeben.

 

(Dies ist nur eine Übersetzung, Gesetzlich binden ist die Italienische Version)

Kontakt Newsletter